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AGB

I. Anwendung

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen uns und unseren Kunden.
Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung haben diese AGB nach erstmaliger wirksamer Einbeziehung auch dann Gültigkeit, wenn wir uns in Folgegeschäften nicht ausdrücklich auf sie beziehen.
Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Für den Fall, dass wir lediglich ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und einem Dritten vermittelt haben sollten, richten sich die Rechte und Pflichten zwischen dem Kunden und dem Dritten ausschließlich nach dem jeweils vermittelten Vertragsverhältnis.

II. Vertragsschluss; Angebotsunterlagen; Angaben Dritter

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag dem Kunden schriftlich bestätigt haben.
Alle Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums an Angebotsunterlagen in körperlicher oder elektronischer Form, insbesondere an Entwürfen von Pflichten- und Lastenheften, Mustern, Skizzen, Plänen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und dergleichen bleiben uns vorbehalten. Diese sind vom Kunden vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
§ 434 Abs. 1 S. 3 BGB findet keine Anwendung.

III. Lieferung und Leistung

Bei vereinbarter Lieferung frei Bestimmungsort bleibt die Wahl der Art der Versendung uns vorbehalten.
Wir sind zur Teillieferung berechtigt und dürften diese auch im einzelnen in Rechnung stellen. Änderungen und Abweichungen der erbrachten Leistungen von Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern diese unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar sind.
Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ist die Nichteinhaltung von Leistungszeiten auf höhere Gewalt zurückzuführen, so verlängern sich die Leistungsfristen entsprechend, ohne dass eine Partei berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten.
Für Beratungsprojekte gilt: Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit). Die Dienstleistung wird in der Regel nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter durchgeführt. Die Auswahl der Mitarbeiter bleibt uns vorbehalten. Wir sind berechtigt, unsere vertraglichen Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.
Als Dokumentation liefern wir lediglich eine handelsübliche Anwender-Dokumentation, falls nicht anders verfügbar auch in englischer Sprache und ggf. auf elektronischem Speichermedium.

IV. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, ihm überlassene Betriebs und Bedienungsanleitungen zu beachten.
Der Kunde ist verpflichtet, unsere Tätigkeit soweit erforderlich zu unterstützen. Insbesondere schafft der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Erbringung unserer Leistungen erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählt u.a., dass der Kunde (a) Arbeitsräume für unsere Mitarbeiter einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt, (b) eine Kontaktperson benennt, die unseren Mitarbeitern während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht, wobei die Kontaktperson ermächtigt ist, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind, (c) unseren Mitarbeitern jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt.
Bei Vertragsverhältnissen, die dem Werkvertragsrecht unterliegen, erklärt der Kunde bei Abnahmefähigkeit unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Zugang unserer Fertigstellungsmeldung, schriftlich die Abnahme. Tut er dies nicht, so gilt unsere Leistung mit Ablauf der Frist als vorbehaltlos und mängelfrei abgenommen. Auf diese Rechtsfolge wird der Kunde in der Fertigstellungsmeldung hingewiesen.

V. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung, Transport, Versicherung. Allen Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe hinzu. Sind Preise nicht ausdrücklich vereinbart, gelten unsere am Tag der Lieferung geltenden Listenpreise.
Unsere Rechnungen sind sofort nach Zugang beim Kunden ohne Abzüge zu bezahlen.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, werden sämtliche ausstehenden Forderungen unsererseits sofort fällig. Das gleiche gilt, wenn auf Seiten des Kunden ein Insolvenzgrund vorliegt oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt ist oder stattgefunden hat oder wenn die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist.
Im Falle eines Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren Schaden geltend zu machen, ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 5% p. a. über dem Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.

VI. Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Sache geht, auch wenn unsererseits frei Bestimmungsort zu liefern ist, mit Übergabe der Sache an ein Transportunternehmen auf den Kunden über.
Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

VII. Sicherungsrechte

Alle gelieferten Waren bleiben solange unser Eigentum bzw. das Eigentum unserer Lieferanten, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung erfüllt hat.
Der Kunde hat die von uns gelieferten Waren bis zum Eigentumsübergang auf ihn mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für uns zu verwahren.
Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren darf der Kunde weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Etwaig drohende oder erfolgte Pfändungen durch Dritte sind uns vom Kunden unverzüglich mitzuteilen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder bei einer Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse, können wir unsere Vorbehaltsware herausverlangen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.

VIII. Mängelansprüche, Gewährleistung, Garantie

Soweit ein Sach- oder Rechtsmangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern (Nacherfüllung). Uns sind dabei mindestens drei Nachbesserungsversuche zu gewähren.
Erfolgt die Nacherfüllung nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist oder schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, so ist der Kunde berechtigt, die vertraglich geschuldete Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziffer XI. Sämtliche anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
Im Rechtsverkehr mit Verbrauchern verjähren Ansprüche des Kunden wegen Mängeln bei Neugeräten innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren, bei Gebrauchtgeräten innerhalb eines Jahres nach Gefahrenübergang.Bei Verträgen mit allen anderen Kunden beträgt die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mängeln bei Neugeräten ein Jahr, bei Gebrauchtgeräten drei Monate ab Gefahrenübergang. Der Käufer hat uns offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitzuteilen.
Daneben bzw. anschließend gilt eine evtl. Herstellergarantie, wobei die Abwicklung von Garantiefällen -ggf. kostenpflichtig- über die AS-SYSTEME Unternehmensberatung GmbH erfolgen kann, ohne dass deshalb zusätzliche Gewährleistungs- oder Garantieansprüche gegenüber AS-SYSTEME begründet werden.

IX. Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums

Für überlassene Standardsoftware sowie für individuell erstellte oder angepasste Software gilt: Mit vollständiger Bezahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung erwirbt der Kunde ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungs- und Verwertungsrecht. Im übrigen bleiben alle Rechte vorbehalten.
Zur Offenlegung des Quellcodes sind wir nicht verpflichtet.

X. Strafbewehrtes Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung unserer Tätigkeiten für den Kunden mit unseren Angestellten oder freien Mitarbeitern ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis zu begründen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung zahlt der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 50.000 unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs.

XI. Haftung

Unbeschadet der Regelungen in Ziffer VIII. haften wir unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unsere Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist eine Haftung unsererseits wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt sinngemäß für eine Haftung unsererseits für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbeschränkung gilt sowohl für vertragliche wie auch für deliktische Ansprüche. Ansprüche des Kunden gegen uns aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von dieser Regelung unberührt.

XII. Schlussbestimmungen

Nur im Fall unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ist der Kunde zur Aufrechnung bzw. zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts berechtigt.
Die Abtretung von Rechten aus einem Vertragsverhältnis mit uns setzt zu ihrer Wirksamkeit die vorherige schriftliche Zustimmung unsererseits voraus.
Erfüllungsort für unsere Leistungen sowie Gerichtsstand ist Stuttgart. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.
Für alle Vertragsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AS-SYSTEME Unternehmensberatung GmbH und AS-SYSTEME IT Business GmbH.

Stand 07/2015